

Mietpreis
Der Mietpreis entspricht dem im Mietvertrag festgelegten Betrag in Euro. Die Miete ist vom Mieter bei Übernahme des Mietobjekts in bar zu entrichten. Die Zahlung mittels EC-Karte oder Kreditkarte ist nicht möglich.
Kaution
Sofern eine Kaution vereinbart wird, ist der Mieter verpflichtet, diese bei Übernahme des Mietgegenstands beim Vermieter zu hinterlegen. Bei vertragsgemäßer Rückgabe des Mietgegenstands verpflichtet sich der Vermieter, die Kaution in vollem Umfang an den Mieter zurückzuerstatten.
Mietzeitveränderung
Für eine Änderung der im Mietvertrag festgelegten Mietzeit ist eine einvernehmliche Vereinbarung mit dem Vermieter erforderlich. Diese Vereinbarung muss spätestens 3 Tage vor Ablauf der ursprünglich vereinbarten Mietzeit getroffen werden.
Haftung/Pflichten des Vermieters
Der Fahrzeugführer trägt die Verantwortung für die Montage der Mietsache. Auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters steht der Vermieter mit seinen Fachkenntnissen für Hilfestellungen und Ausführungen zur Verfügung. Für mögliche Schäden wird keine Haftung übernommen. Jegliche weitergehenden Ansprüche, unabhängig vom Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Der Vermieter verpflichtet sich, Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen möglichst kostensparend zu organisieren. Auf Verlangen des Mieters legt der Vermieter die Rechnungen für die Schadensbeseitigung oder Ersatzbeschaffung vor.
Formularbeginn
Haftung/Pflichten des Mieters
Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages bestätigt der Mieter die Haftung für Schäden am Mietobjekt, die nicht dem normalen Verschleiß unterliegen, sowie für Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Feuer, Unglücksfälle, Nachlässigkeit, Diebstahl, Abhandenkommen des Mietobjekts oder Nutzung zu verbotenen Zwecken. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietartikel (einschließlich aller mitgelieferten Gegenstände wie Schlüssel, Gurte, eventuelle Werkzeuge usw.) in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben, das heißt, im Zustand, wie er den Mietartikel bei Abholung übernommen hat. Die Haftung des Mieters erfolgt nach den allgemeinen Grundsätzen und erstreckt sich auch auf den Fall, dass er das Fahrzeug unbefugt einem Dritten überlässt und der Schaden nicht ohne diese Handlung eingetreten wäre. Der Mieter trägt die Verantwortung sowohl für die ordnungsgemäße Montage als auch für eine ordnungsgemäße Beladung der Mietsache und haftet daher auch für alle Schäden, die durch das Ladegut verursacht werden.
Verbotene Nutzung
Die Nutzung des Mietobjektes erfolgt auf eigene Gefahr. Es ist dem Mieter jedoch untersagt, das Mietobjekt für folgende Transportzwecke zu verwenden:
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Transport von Lebewesen,
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Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests,
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Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen,
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Begehung von Zoll und sonstigen Straftaten,
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Weitervermietung,
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sonstige Nutzungen, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen.
Sicherheitshinweise
Der Mieter hat die Verpflichtung, die gesetzlichen Sicherheitsvorschriften zu beachten und darüber hinaus die vom Vermieter auf Wunsch ausgehändigten Benutzerempfehlungen zu befolgen.
Mietvoraussetzung
Die Vermietung erfolgt ausschließlich unter der Bedingung, dass eine gültige Personalausweiskopie einer voll geschäftsfähigen Person vorgelegt wird, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und deren Wohnsitz sich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet.
Versicherungen
Die Mietpreise beinhalten keine Versicherung für die Mietobjekte. Der Mieter wird dazu ermutigt, Mietobjekte und Reisegepäck eigenständig zu versichern, idealerweise in Absprache mit der bestehenden KFZ-Versicherung. Der Mieter ist selbst verpflichtet eine Versicherung abzuschließen, falls er es für notwendig erachtet. Eine Versicherung der Mietobjekte ist nicht im Mietpreis eingeschlossen. Seitens Vermieters besteht keinerlei Versicherung, weder für die Mietsachen selbst, noch für etwaige durch die Mietsachen verursachte Schäden. Bei einem Einsatz unter erhöhtem Risiko ist der Mieter verpflichtet, sowohl für ausreichende Sicherung der Mietgegenstände zu sorgen, als auch die bei diesem Einsatz tätigen Personen über das erhöhte Risiko zu informieren und ausdrücklich zu besonderer Sorgfalt anzuhalten. Der Mieter ist verpflichtet einem etwaigen Schadensfall mit seiner Versicherung abzuwickeln.
Reservierung
Sofern ein Mietobjekt der gleichen Kategorie in verschiedenen Ausstattungsvarianten oder Farben verfügbar ist, können Wünsche bei der Reservierung geäußert werden. Die Anzeige solcher Wünsche begründet jedoch keinen rechtlichen Anspruch auf ein bestimmtes Mietobjekt.
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Übernahme und Rückgabe
Die Übernahme und Rückgabe des Mietobjekts durch den Mieter erfolgt zu einer zuvor vereinbarten Zeit. Bei einer nicht abgesprochenen verspäteten Rückgabe wird eine Strafgebühr in Höhe von 250% des üblichen Tagespreises pro Tag fällig. Sollte durch die verspätete Rückgabe eine anstehende Weitervermietung gefährdet oder unmöglich gemacht werden, kann der Mieter für entstandene Schäden, Ersatz oder Ausfall haftbar gemacht werden. Eine vorzeitige Rückgabe der Mietobjekte ist nach Absprache möglich, jedoch erfolgt keine anteilige Erstattung des Mietpreises.
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Reparaturen
Reparaturen, die erforderlich sind, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Mietobjekts zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zu einem Betrag von 50,00 € eigenständig durchgeführt werden. Größere Reparaturen dürfen nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Kosten für Reparaturen trägt der Vermieter, sofern entsprechende Belege vorgelegt werden und der Mieter nicht für den Schaden haftet.
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Verluste/Beschädigungen
Die von uns bereitgestellten Mietartikel befinden sich in der Regel, wie es für Verleihdienste üblich ist, in einem gebrauchten Zustand. Optische Gebrauchsspuren, die dem normalen Gebrauch entsprechen (wie kleine Steinschläge oder einzelne Kleinstkratzer), werden von uns nicht beanstandet. Verluste oder Beschädigungen, die über den normalen Gebrauch hinausgehen (wie Risse, Brüche, Verfärbungen, plastische Verformungen usw.), müssen dem Vermieter bei der Rückgabe gemeldet werden. In einem solchen Fall trägt der Mieter die Kosten für Austausch, Reparatur oder Wiederbeschaffung. Der Vermieter verpflichtet sich, wie bereits im Abschnitt "Haftung/Pflichten des Vermieters" erwähnt, die verlorenen Gegenstände auf kostengünstigste Weise zu ersetzen und dem Mieter auf Anfrage die entsprechenden Kaufbelege vorzulegen. Bei ungemeldeten Beschädigungen oder Verlusten, die erst später entdeckt oder erkennbar werden, wird neben den genannten Kosten eine Vertragsverletzungsgebühr von 100,00 € erhoben.
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Datenschutz
Der Vermieter verpflichtet sich die von Mietinteressenten bzw. Mietern übermittelten Daten lediglich im Rahmen der Kalkulations- bzw Vertragsabwicklung zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Mieter stimmt der elektronischen Speicherung seiner Daten in der vom Vermieter geführten Kundendatenbank zu. Der Mieter hat jederzeit das Recht Auskunft über seine beim Vermieter gespeicherten Daten zu erhalten oder diese löschen zu lassen.
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Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll die Regelung treten, die der unwirksamen Regelung bei wirtschaftlicher Betrachtung am nächsten kommt. Der/die Mieter bestätigt den vorerwähnten Mietgegenstand mit Zubehör vollständig übernommen zu haben.
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